Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, bekannt gewordene Meldungen zu dokumentieren, zu bewerten und ggf. entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu melden. Mit Eingang des Nebenwirkungsbogens setzen wir Ihr Einverständnis zur Weitergabe dieser Informationen an die Bundesbehörde voraus. Alle auf dem Berichtsbogen angegebenen patienten- und arztbezogenen Daten werden den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechend vertraulich behandelt. Ihr Bericht trägt zur Bewertung des ebenwirkungsprofils unseres Produktes und damit zur Sicherheit der Behandlung in relevantem Maße bei.