Offenlegung von Zahlungen an Fachkräfte im Gesundheitswesen

Die Pharmabranche wird europaweit bis zum 30. Juni 2016 Zahlungen an Fachkräfte im Gesundheitswesen offenlegen, wie Sponsorings für die Teilnahme an Tagungen, die Übernahme von Referentenhonoraren und Trägerschaften für Beratungsausschüsse und Fachbeiräte. Durch dieses höhere Maß an Transparenz bei der bereits wohl regulierten, wichtigen Beziehung zwischen Pharmabranche und medizinischen Fachkräften geht es darum, die Basis für eine zukünftige Zusammenarbeit zu stärken. Die Branche zeigt sich proaktiv und baut auf ihr bereits bestehendes Engagement für diese Verbindung auf. Die Zusammenarbeit zwischen Pharmabranche und Fachkräften im Gesundheitswesen kommt insbesondere den Patienten zugute. So sind aus dieser Beziehung nicht nur zahlreiche innovative Arzneimittel hervorgegangen, sondern konnte auch die Art und Weise geändert werden, wie sich viele Krankheiten auf unser Leben auswirken. Die Pharmabranche und Fachkräfte im Gesundheitswesen arbeiten bei einer Vielzahl von Tätigkeiten zusammen – von der klinischen Forschung bis zur Weitergabe der besten klinischen Praxis und dem Austausch darüber, wie sich neue Arzneimittel in den Patientenpfad eingliedern. Die Erwartungen der Gesellschaft in puncto Transparenz werden immer größer, was insbesondere für das Gesundheitswesen gilt. Als Mitglied des europäischen Dachverbands der Arzneimittelunternehmen und -verbände (EFPIA) möchte die Pierre Fabre Gruppe sicherstellen, dass wir diese Erwartungen im Einklang mit dem EFPIA-Transparenzkodex erfüllen.

ÜBER DEN EFPIA-TRANSPARENZKODEX



Der EFPIA-Transparenzkodex ist ein Verhaltenskodex, der von allen Mitgliedsunternehmen des europäischen Dachverbands der Arzneimittelunternehmen und -verbände (EFPIA) und Unternehmen, die Mitglieder von EFPIA-Mitgliedsverbänden sind, verlangt, dass Zuwendungen an Fachkräfte im Gesundheitswesen und Gesundheitsorganisationen offengelegt werden.

Die ersten Offenlegungen werden bis zum 30. Juni 2016 erfolgen und beziehen sich auf die im Jahr 2015 geleisteten Zahlungen. Die Veröffentlichung dieser Informationen für die Tochterunternehmen von Pierre Fabre in Europa, Russland und der Türkei erfolgt auf einer öffentlichen Plattform, die sich auf einer zentralen nationalen Plattform befinden könnte und bei der die Daten von verschiedenen Unternehmen zusammengeschlossen werden, auf den Unternehmenswebsites der einzelnen Tochterunternehmen (siehe unten für Offenlegungen von Zuwendungen in Deutschland/Italien) oder auf der Unternehmenswebsite von Pierre Fabre, sollten einzelne Tochterunternehmen über keine eigene Website verfügen.

OFFENLEGUNG VON ZAHLUNGEN



Offenlegungsmethode

Öffentliche Bekanntgabe 2015

Öffentliche Bekanntgabe 2016

Öffentliche Bekanntgabe 2017

Öffentliche Bekanntgabe 2018

Öffentliche Bekanntgabe 2019

Gemäß den europäischen Datenschutzbestimmungen haben die Empfänger von veröffentlichten Zuwendungen ein Recht auf Zugang zu den sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Korrektur dieser Daten, die per E-Mail an folgende Adresse

dpode@pierre-fabre.com

Oder schriftlich an



Pierre Fabre Dermo-Kosmetik GmbH, Jechtinger Straße 13,79111 Freiburg

Pierre Fabre Pharma GmbH, Jechtinger Straße 13,79111 Freiburg.

 

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